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Vorlesung „Telekommunikations- und Infrastrukturrecht“ – Sommersemester 2021

Termin: Do, 14.15 – 15.45 Uhr Ort: vorläufig Webex-Konferenz (Näheres unten) Beginn: Do, 22. April 2021

 

 

Zielgruppe:

Als Wahlmodul 2 ist die Vorlesung Bestandteil des Schwerpunktbereichs 8 (Medien- und Informationsrecht). Sie wendet sich an fortgeschrittene Studierende mit den im Schwerpunktstudium üblichen Vorkenntnissen (hier: Europarecht und Allgemeines Verwaltungsrecht).

 

Inhalt:

 

Die Digitalisierung ist eine der Grundlagen unserer modernen Gesellschaft. Das Telekommunikationsrecht ist die wesentliche rechtliche „Stellschraube“ für die Regelung der Signalübertragung. Der Markt für die Signalübertragung weist gegenüber sonstigen gewerblichen Leistungsangeboten jedoch Besonderheiten auf. Partiell können Telekommunikationsnetze die Eigenschaften marktmächtiger natürlicher Monopole aufweisen. Die Möglichkeit, sich über Telekommunikationsnetze mit anderen auszutauschen bzw. zu informieren, ist in der Informationsgesellschaft unverzichtbar. Das Telekommunikationsrecht ist ein Paradebeispiel für ein Rechtsgebiet, das sich aus seinem früheren überwiegend nationalen Kontext mittlerweile zu einem ausgereiften und konsolidierten europäischen Rechtsgebiet entwickelt hat. Die Telekommunikation ist die Basis der Informationswirtschaft und Referenzgebiet der Netzwirtschaften (insbes. Energie- und Eisenbahnschienennetze). Das Regulierungsrecht ist sowohl ein besonderer Teil des Telekommunikationsrechts als auch eine sektorenübergreifende Rechtsmaterie. Die Vorlesung soll einen tieferen Einblick in das Telekommunikationsrecht vermitteln und zugleich die Grundlagen des Rechts der Regulierung von Infrastruktur mit Netzqualität erschließen.

Die zentralen Vorgaben für das nationale Telekommunikationsgesetz (TKG) finden sich im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. Das TKG wird derzeit vom Gesetzgeber grundlegend überarbeitet. Eine wichtige Rolle kommt dem Ausbau sog. Gigabitnetze zu.

Die Vorlesung bietet einen Überblick über das novellierte TKG selbst, als auch über den europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen, in den das TKG eingebettet ist. Vermittelt werden insbesondere die ökonomischen Grundlagen der Telekommunikationswirtschaft sowie der gesamten Netzökonomie. Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf den Instrumenten der wettbewerbsfördernden Regulierung (Marktzugangs- und Entgeltregulierung sowie besondere Missbrauchsaufsicht – im Vergleich zu den anderen Netzwirtschaften). Die nichtwettbewerbsfördernde Regulierung (insbes. Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten; Universaldienst) sowie die institutionelle Ausgestaltung werden ebenfalls behandelt.

 

Literatur:

Eifert in: Ehlers/Fehling/Pünder (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 1 Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl. 2019, § 24 Telekommunikationsrecht

Fetzer/Scherer/Graulich (Hrsg.), TKG, 3. Aufl. 2020

Frotscher/Kramer, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 7. Aufl. 2019

Huber/Unger in: Schoch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 2018, Kap. 4 Öffentliches Wirtschaftsrecht

Kühling in: Ruffert (Hrsg.), Europäisches Sektorales Wirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, § 4 Telekommunikationsrecht

Knieps, Wettbewerbsökonomie, 3. Aufl. 2008

Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2020

 

 

Webex:

Die Veranstaltung wird in der angegebenen Zeit (donnerstags von 14.15 bis 15.45 Uhr) als live Video-Konferenz über das System Webex (Cisco) angeboten. Die Kanzlei, in der Herr Kupfer tätig ist, W2K-Rechtsanwälte, verfügt über eigene virtuelle Konferenzräume. Studierende, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich per E-Mail ab sofort direkt bei Herrn Kupfer anzumelden (kupfer@w2k.de und/oder richter/w2k.de). Herr Kupfer wird denjenigen, die sich per Mail angemeldet haben (ebenfalls ab sofort), direkt die notwendigen Zugangsdaten – ebenfalls per Mail – zusenden. Die Anwendung kann dann direkt über den jeweils verwendeten Internetbrowser gestartet werden. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, direkt Fragen an Herrn Kupfer zu stellen und Diskussionsbeiträge zu leisten.

 

RA Prof. Dr. Dominik Kupfer