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Vera Maribel Jung, Die Europäisierung des Gemeinwohls am Beispiel des Art. 106 Abs. 2 AEUV

Mit dem Verhältnis von Markt und Staat in der Rechts­ordnung der Europäischen Union befasst sich die von Maribel Jung vorgelegte Dissertation. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaft­lichem Interesse sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Geltung der europäischen Wettbewerbsregeln ausgenommen (Art. 106 Abs. 2 AEUV). Dabei wird den Mitgliedstaaten nach der bisherigen Praxis ein weiter Einschätzungs­spielraum bei der Beantwortung der Frage zugestanden, an welcher wirtschaft­lichen Tätigkeit ein „allgemeines Interesse“ besteht. Die Autorin macht Vorschläge, wie dieses „Einfallstor nationaler öffentlicher Interessen“ zugunsten einer europäisierten Dogmatik geschlossen werden kann. Die EU, obzwar einst als Wettbewerbsgemeinschaft gegründet, sei heute Interessen verschrieben, die dem Wettbewerbsprinzip konkurrierend gegenübertreten. Diese Hochzonung des Gemeinwohls müsse auch in der Daseinsvorsorge zum Ausdruck kommen und die mitgliedstaatliche Definitions­macht hinsichtlich des „allgemeinen Interesses“ begrenzen. Außerdem sei der gemeinwohl­orientierten hoheitlichen Markt­intervention zum Schutze des Wettbewerbsprinzips durch eine strenge Verhältnismäßigkeits­prüfung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Art. 106 Abs. 2 AEUV entgegenzuwirken. Ferner habe der europäische Gesetzgeber die Möglichkeit, auf der Grundlage der neuen, bisher noch ungenutzten Kompetenznorm des Art. 14 S. 2 AEUV europäische öffentliche Interessen in Bezug auf die Dienste von allgemeinem wirtschaft­lichem Interesse festzulegen.

Termin der Disputation: 23.04.2018

Zweitgutachter: Prof. Dr. Rudolf Wendt

Veröffentlichung der Dissertation: Nomos, Baden-Baden 2018, 397 Seiten