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Promotion/Gutachten/Empfehlungsschreiben

Promotion

Grundvoraussetzung einer Promotionsbetreuung ist ein mindestens mit der Note "vollbefriedigend" abgeschlossenes Staatsexamen. Die Erste juristische Prüfung sollte sowohl im staatlichen als auch im universitären Teil mit mindestens der Note "vollbefriedigend" abgelegt worden sein.

Sofern Sie die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität erfüllen, richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen bitte an die Kontaktadresse des Lehrstuhls. 

 

Gutachten/Empfehlungsschreiben

Herr Prof. Paal erstellt Gutachten/Empfehlungsschreiben grundsätzlich nur für ihm bereits bekannte Studierende. Bitte vereinbaren Sie für eine etwaige Anfrage in jedem Fall einen Termin über das Sekretariat.

 

Betreute und bereits abgeschlossene Dissertationsverfahren