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Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft

stellt sich vor:

Unter der Leitung des Romanisten Wolfgang Kaiser und des Germanisten Frank L. Schäfer forschen zahlreiche Personen an der Albertina über die Rechtsgeschichte. Der Gesichtskreis der rechtshistorischen Forschung in Freiburg umspannt einen Zeitraum von mehr als 2000 Jahren und zugleich die gesamte abendländische Rechtskultur von Beryt bis Bologna und von Skandinavien bis nach Afrika.

Rechtsgeschichtliche Forschung in Freiburg hat eine lange Tradition. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es bis heute geblieben. Die Romanisten Fridolin Eisele und Joseph Partsch gehörten ebenso zu den Pionieren ihres Fachs wie die Germanisten Karl von Amira und Ulrich Stutz. Das 1915 erschienene Buch von Franz Beyerle über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens im Frühmittelalter ist bis heute nicht überholt und verkörpert damit die lange Haltbarkeitsdauer rechtshistorischer Forschung. Aus der Feder Freiburger Professoren stammen zudem bedeutende Gesamtdarstellungen, die Generationen von Jurastudenten in die Rechtsgeschichte einführten: Claudius Freiherr von Schwerins „Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte“, die Hans Thieme fortgesetzt hat, Franz Wieackers „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“ und schließlich Karl Kroeschells dreibändige „Deutsche Rechtsgeschichte“, haben zahlreiche Leser gefunden – unter Studenten ebenso wie unter Wissenschaftlern, unter Rechtshistorikern aus dem In- und Ausland ebenso wie unter Historikern und Juristen.

Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. wurde im November 2001 von ehemaligen Doktoranden und Assistenten des Instituts für Rechtsge­schichte und geschichtliche Rechtsver­gleichung ins Leben gerufen, die heute überwiegend als Juristen in der Rechts­praxis tätig sind. Ausschlaggebende Motive für die Gründung des Vereins waren die ge­meinsame Überzeugung vom außerordentlichen Wert der Rechtsgeschichte für die Juristenausbildung und die Erkenntnis, dass die Rechtsgeschichte in einem sich ständig wandelnden wissenschaftlichen Umfeld mit Nachdruck gefördert werden muss.

Die Gesellschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse rechtshistorischer Forschung über die Grenzen der Wissenschaft hinaus einem breiteren Publikum zu präsentieren. Zugleich möchten wir von den Erfahrungen praktisch tätiger Juristen lernen, um im Wege eines Dialogs zwischen Grundlagenforschung und angewandter Jurisprudenz grundlegende Fragen der Rechtswissenschaft gemeinsam zu diskutiere und somit die Freude an der wissenschaftlichen Diskussion mit Ihnen teilen.

Die Gesellschaft ist auf Freiburg konzentriert, aber nicht beschränkt und möchte auch diejenigen gewinnen, die dem Breisgau inzwischen längst den Rücken kehren mussten oder sich aus der Ferne mit Freiburg befassen. Die Gesellschaft ist gemeinnützig und kann deshalb steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen. Auch Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abziehbar.

Vorstellung der Gesellschaft zum Download (PDF)