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Sächsisches BGB

Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen von 1863/65

Projektbeschreibung

Das von der DFG geförderte Projekt hat die fast vollständige Edition Gesetzesmaterialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Königreichs Sachsen von 1863/65 zum Ziel. Von 2017 bis 2022 war im Internet unter www.saechsisches-bgb.de eine vollständige Vorabversion der Datenbank auf Basis von Juris benutzbar. Aufgrund eines Technologiewechsels bei Juris wird das Projekt von Juris an die UB Heidelberg und UB Freiburg transferiert. Die Datenbank soll demnächst im systematisch-historischen Teil bei der Universitätsbibliothek Heidelberg in HeiUP im Digitalformat erscheinen. Der Teil zu den vollständigen Textdokumenten soll in Heidelberg und Freiburg in den jeweiligen Forschungsdatenbanken digital publiziert werden.

Das sächsische BGB ist für die Privatrechts- und Kodifikationsgeschichte des 19. Jahrhunderts aus drei Gründen von zentraler Bedeutung. Erstens ist es das zentrale Bindeglied zwischen der frühen Pandektenwissenschaft um Friedrich Carl von Savigny und der zivilrechtlichen Kodifikationswelle ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, die in das deutsche BGB von 1896/1900 einmündete. So übernahm das sächsische BGB als erste deutsche Zivilrechtskodifikation das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Zweitens ist es vor dem deutschen BGB das einzige während des 19. Jahrhunderts in Kraft getretene Zivilgesetzbuch auf bundesdeutschem Boden. Drittens sind im Gegensatz zu anderen, gescheiterten Gesetzgebungsprojekten wie in den deutschen Ländern Hessen-Darmstadt oder Bayern die ungedruckten Materialien zum sächsischen BGB fast vollständig erhalten.Trotz ihrer eminenten Bedeutung wurden die größtenteils in Dresden befindlichen ungedruckten Materialien zum sächsischen BGB bislang nicht systematisch ediert. Mit der deutschen Wiedervereinigung sind sie seit einiger Zeit für die gesamtdeutsche Rechtsgeschichte zugänglich. Bislang sind aus einer Monographie zur Entstehung des Gesetzbuchs und weiteren Studien von den ungedruckten Materialien lediglich Fragmente der Vorentwürfe zum Gesetzbuch und der Protokolle der Gesetzgebungskommission bekannt. Die Edition soll die ungedruckten Materialien mit ausgewählten gedruckten Materialien nach Paragraphen verknüpfen und damit eine bedeutende Lücke in der Kenntnis über die Rechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts schließen.

Ausführliche Projektbeschreibung bei Prof. Hattenhauer, Heidelberg