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Internationales Investitionsrecht

Dozent: Prof. Dr. Yuanshi Bu

 

Termin: Do., 9-10 Uhr c.t. , Fr. 8 – 10 Uhr  c.t.

 

Ort: KGIII, HS 3043, beide Termine


Zielgruppe:  Studierende der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaft ab 5. Fachsem., SPB 4

 

Inhalt:  Das internationale Investitionsrecht befindet sich gegenwärtig in einer dynamischen Entwicklung. Mit der Liberalisierung des Welthandels ist es wesentlich leichter und auch wichtiger geworden, Kapital global anzulegen und die Wertschöpfung international zu planen. Sowohl die traditionell kapitalimportierenden als auch die kapitalexportierenden Länder fördern internationale Investitionstätigkeiten durch den Abschluss regionaler und bilateraler Abkommen zu Investitionsschutz und -förderung. Insgesamt bestehen derzeit mehr als 2.000 derartige Staatsverträge. Das durch die Weltbank 1965 ins Leben gerufene, auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit spezialisierte International Center for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) erlebt in den letzten Jahren eine sprunghafte Zunahme der Anzahl der Verfahren. Dabei werden die USA überraschenderweise genauso häufig wie einige Entwicklungs- und Schwellenländer von ausländischen Investoren als Beklagte in Anspruch genommen. Allerdings gab gerade diese unerwartete Rolle der USA den Anlass zur Reform der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und zu neuen Entwicklungen des Investitionsrechts.

Bis zum 4.8.2011 hat Deutschland insgesamt 139 Abkommen zum Investitionsschutz unterzeichnet (130 in Kraft) und steht somit weltweit an der Spitze. Deutschland gehört zu den liberalsten Anlagemärkten für internationale Investitionen. Erst infolge zunehmender grenzüberschreitender Akquisitionen und in Hinblick auf ausländische Staatsfonds werden in Deutschland Investitionsbeschränkungen verstärkt diskutiert. Die aktuelle Diskussion betrifft die Frage, ob es sinnvoll ist, Investitionen nach Kriterien wie der Strategie, der Kapitalherkunft, der Branche usw. zuzulassen und zu fördern, und ob nach amerikanischem Vorbild eine Institution geschaffen werden soll, welche die konkreten Investitionspläne unter diesen Aspekten überprüft und genehmigt.

Die Vorlesung bietet eine Einführung in das internationale Investitionsrecht und die neuesten Entwicklungen auch mit Bezug auf Deutschland. Die Auseinandersetzung mit ausgewählten Entscheidungen des Investitionsschiedsverfahrens dient dazu, die Teilnehmer mit materiellen und prozessualen Fragen des Investitionsrechts vertraut zu machen.

Im zweiten Teil der Vorlesung wird das chinesische Investitionsrecht behandelt. China hat wie andere typische kapitalimportierende Länder zur Ankurbelung ausländischer Investitionen spezielle Gesetze erlassen. Die Vorlesung wird auf die staatliche Lenkung ausländischer Investitionen, Firmengründung, M&A, Liquidation und Auflösung von Firmen, Außenhandel, sowie Prozessführung in China eingehen. Ergänzend werden konkrete Verträge intensiv besprochen.

 

Literatur: Unterlagen zur Vertiefung und Prüfungsvorbereitung werden in der Veranstaltung ausgegeben.