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Hochschulwechsel

Schön, dass Sie sich für einen Studienortswechsel an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg interessieren! 
 

Ablauf eines Hochschulwechsels

Folgende Schritte sind zu beachten, wenn Sie nach Freiburg wechseln möchten und diese Entscheidung bereits getroffen haben. Vorher können Sie sich natürlich gern telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung setzen oder auch in unsere Sprechstunde kommen.

 

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit uns und kommen mit den Unterlagen Ihrer bisherigen Universität zu uns und lassen sich einstufen. Dann wird gegebenenfalls auch die Zwischenprüfung anerkannt.
  2. Falls Sie im kommenden Semester mit dem Schwerpunktstudium beginnen möchten, beachten Sie die Fristen für das Bewerbungsverfahren (15.03./01.09.) und bewerben sich gegebenfalls rechtzeitig.
  3. Beachten Sie bitte das - rein organisatorisch - notwendige Erfordernis der Bewerbung für den Studiengang (s.a. unten: Zulassungsbeschränkung?).
  4. Dann können Sie immatrikulieren. Dazu gehen Sie mit unserem Einstufungsschreiben und den nötigen Unterlagen zum Studierendensekretariat.
  5. Dann sind Sie als Student/in eingeschrieben und kommen am besten noch einmal in die Studienberatung, damit wir Ihre (übrigen) Leistungen anerkennen können und Ihnen helfen, Ihr Studium möglichst sinnvoll fortzusetzen.

 

Zulassungsbeschränkung?

Der Wechsel in ein höheres Fachsemester ist prinzipiell nicht zulassungsbeschränkt. Sie müssen also hochschulrechtlich kein Bewerbungsverfahren durchlaufen und benötigen auch keinen Tauschpartner o.Ä.. Gleichwohl können Sie sich nicht einfach einschreiben, sondern sollten sich - aus organisatorischen Gründen - bewerben. Dazu kommen Sie am besten einmal in die die offene Sprechstunde der Studienfachberatung oder vereinnbaren einen Termin mit uns (das können Sie per Email oder Telefon machen). Anschließend können Sie mit Ihren Unterlagen zum Studierendensekretariat gehen und sich einschreiben. Vor Ihrer Immatrikulation in Freiburg müssen Sie sich an Ihrer bisherigen Universität exmatrikulieren.

 

Anerkennung von Leistungen

Leistungen, die Sie an einer anderen Universität im Studiengang Rechtswisschenschaft erbracht haben, erkennen wir auf Ihren Antrag an. Zu unterscheiden sind Leistungen aus dem Grundstudium, dh. solche die Gegenstand der Zwischenprüfung sind, und Leistungen aus dem Hauptstudium, dh. solche für die Zulassung zur Staatsprüfung vorausgesetzt sind.

 

Grundstudium (außer Grundlagenschein)

Die bereits bestandene Zwischenprüfung wird im Rahmen ihrer Einstufung von Amts wegen anerkannt, § 35 Abs. 2 LHG.

Ist die Zwischenprüfung noch nicht erbracht, können Einzelleistungen anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen der Universität Freiburg entsprechen. Sie müssen also hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang mit den "Übungen für Anfänger II" vergleichbar sein, deren Zusammensetzung Sie der Studien und- Prüfungsordnung entnehmen können. Die Übungen können dabei nur als Ganzes anerkannt werden. Es ist beispielsweise nicht möglich, eine auswärtige Klausur mit einer hiesigen Hausarbeit zu kombinieren. Im Übrigen handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung.

Den Antrag können Sie formlos bei uns stellen. Als Nachweise benötigen wir die beglaubigte Leistungsübersicht ihrer ursprünglichen Universität.

 

Hauptstudium (und Grundlagenschein)

Leistungen aus dem Hauptstudium sowie das Seminar, die Schlüsselqualifikation und der Grundlagenschein (sprich: Zulassungsvoraussetzungen für die Staatsprüfung) können, sofern sie außerhalb von Baden-Württemberg erbracht wurden, ebenfalls anerkannt werden. Seit Mai 2019 ist nicht mehr das LJPA dafür zuständig, sondern die Fakultät, an die Sie wechseln. Innerhalb Baden-Württembergs erbrachte Leistungen aus dem Hauptstudium bedürfen keiner Anerkennung.

Bitte benutzen Sie für die Antragsstellung unser Antragsformular. Dem Antrag sind die originale Leistungsübersicht der bisherigen Universität sowie Nachweise über Art und Dauer der anzuerkennenden Prüfungensleistungen beizufügen.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie zur Anerkennung von ausländischen Leistungen als Ersatz für einen „großen Schein“ unser Infoblatt. Der Fremdsprachennachweis und Bestätigungen über die Ableistung von praktischer Studienzeit bedürfen keiner Anerkennung.

 

Weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen jederzeit per Email, Telefon oder auch persönlich bei uns. Dann können wir die Fragen in Ruhe klären und Sie können sich ein Bild von dem, was Sie in Freiburg erwartet, machen.