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SPB-Studium: Modulabschlussprüfungen im SS 2017 (PO 2016)

Die Prüfungsanmeldung zu den Modulabschlussprüfungen ist nun frei geschaltet. Folgendes ist bei der Anmeldung zu beachten:

Diejenigen, die noch in der elektronischen PO 2013 eingeschrieben sind, auch die Übergeleiteten in die PO 2016, melden sich über LSF für die Prüfungen an. Ausnahme: Wahlmodule im SPB 3, hier ist eine schriftliche Anmeldung (unter Nennung des primären Prüfungsfachs erforderlich). Darüber hinaus ist nichts zu tun, es müssen also keine besuchten Veranstaltungen genannt werden!

Diejenigen, die schon in der elektronischen PO 2016 eingeschrieben sind, melden sich über HISinOne an. Eine Prüfungsanmeldung ist jedoch nur möglich, wenn alle Lehrveranstaltungen des entsprechenden Moduls besucht worden sind (Sommersemester 2016 bzw. früher) oder besucht werden (Wintersemester 2016/17). Für Studierende, die bereits im Sommersemester 2016 mit dem Schwerpunktstudium begonnen haben, ist eine Nacherfassung von Veranstaltungen erforderlich. Dies ist auch wichtig für die Teilnahme an den Pflichtmodul-Klausuren im kommenden Semester.

Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Prüfungsterminen für Studierende in der PO 2016.

Des Weiteren kann es Pflichtfach-Vorlesungen geben, die schon zu einem früheren Zeitpunkt besucht worden sind. Sofern diese für eine Prüfungsanmeldung Voraussetzung sind, müssen diese ebenfalls gemeldet werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die während eines Auslandsstudiums besucht worden sind.

Zu tun ist nun Folgendes (nur für HISinOne relevant!): Wer in vergangenen Semestern Veranstaltungen regelmäßig besucht hat, die Teil eines SPB-Moduls sind, muss diese - sofern noch nicht geschehen - melden. (Bitte vorher im Studienplaner kontrollieren!) Sofern keine Anwesenheitskontrolle bei den entsprechenden Lehrveranstaltungen durchgeführt worden ist und keine Kollisionen zu anderen belegten Veranstaltungen bestanden, reicht eine Mitteilung via E-Mail an pruefungsamt@jura.uni-freiburg.de aus. Andernfalls muss ein Nachweis der regelmäßigen Teilnahme erbracht werden (wie z.B. bei der Vorlesung Sozialrecht I im Sommersemester 2016)!

Wer vergessen hat, in diesem Semester die entsprechenden Lehrveranstaltungen zu belegen, sollte sich ebenfalls melden.