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SPB 3: Pflichtmoduls-Klausur + Aufsichtsarbeit

Die Pflichtmodulklausur sowie die Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich 3 (Strafrechtliche Sozialkontrolle) wird am 03.08.2017, im HS 2121, von 9.00-12.00 Uhr (9.00-14.00 Uhr für Studierende der alten Prüfungsordnung, die eine 300-minütige Aufsichtsarbeit anzufertigen haben) stattfinden.

Es wird darum gebeten, sich spätestens um 8.40 Uhr vor dem Raum einzufinden. Für die Einlasskontrolle wird ein Personalausweis und der Studentenausweis benötigt. Die Teilnehmer haben außerdem für eigene Schreibmaterialien zu sorgen. Auf den Blättern darf nicht der Name, sondern nur die Matrikel-Nummer vermerkt werden.

Als Hilfsmittel zugelassen sind:

  • Schönfelder
  • Beck Texte StGB und StPO
  • Nomos Texte StGB

Der Gebrauch von Hilfsmitteln mit einem abweichenden Stand erfolgt auf eigenes Risiko. Grundlage der Prüfung ist grundsätzlich der Stand der zugelassenen Hilfsmittel.