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Topf für Exkursionen und Klausurenunterstützung

Aus dem "Topf für Exkursionen und Klausurenunterstützung" werden Exkursionen, Seminare, Moot Courts u.ä. finanziell unterstützt, so lange sie die Kriterien der Vergabeordnung erfüllen.

Anträge sind ausschließlich an das Dekanat zu stellen: monika.blasy@jura.uni-freiburg.de

Gemäß der aktuellen Vergabeordnung wird ein fristgerecht (30 Stunden vor der Fachbereichssitzung) eingegangener Antrag in der Fachbereichssitzung und, soweit keine Gegenrede erfolgt, in der Sitzung abgestimmt. 

Zur Auszahlung bewilligter Gelder sind nach Durchführung der Veranstaltung die Orginalbelege in Höhe des Förderungsbetrags bei dem Dekanat einzureichen, sowie eine Kontonummer, auf die das Geld ausgezahlt werden soll und eine dazugehörige Privatadresse anzugeben.

 

 

Geschichte und Finanzierung

Früher wurde der Fonds aus Mitteln der Fakultät unterhalten. Mit Übergang der QSM (Qualitätssicherungsmittel) in die Grundfinanzierung entstand dann das Studierendenvorschlagsbudgets (SVB).

Der Fachbereich hat daraufhin beschlossen, mit einem Teil des Geldes aus dem SVB einen "Topf für Exkursionen und Klausurenunterstützung" zu bilden. Dieser ist vergleichbar mit dem Fonds, den früher das Dekanat verwaltet hat. Er umfasst 2020 19.520,92 Euro.